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Pflicht zur E-Rechnung betrifft auch Bonusabrechnung

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich in Kraft. Auch Bonusabrechnungen an Lieferanten und Bonusgutschriften an Anschlusshäuser sind von dieser neuen Regelung betroffen.

So müssen auch Belastungsanzeigen oder Rechnungen an Lieferanten für nachträgliche Vergütungen, Werbekostenzuschüsse oder Verkaufsförderungen sowie die Gutschriften an Anschlusshäuser im Rahmen der Bonusausschüttung den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.

Ab 2025 gelten für die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich Übergangsfristen, welche eine schrittweise Umstellung ermöglichen:

  • Ab 01.01.2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen akzeptieren, ohne dass eine spezielle Zustimmung zum Empfang in diesem Format erforderlich ist. Papier- und PDF-Rechnungen bleiben jedoch bis zum 31.12.2026 zulässig. Die Zustellung einer einfachen PDF-Rechnung per E-Mail erfordert dabei aber die Zustimmung des Empfängers.
  • Ab 01.01.2027: Eine „echte“ E-Rechnungspflicht tritt in Kraft, die besagt, dass nur noch elektronische Rechnungen versendet werden dürfen.

Da im Rahmen des Konditionenmanagements mit BONSAI die Berechnung der Ansprüche aus allen Konditionen auf Basis der aktuellen Umsatzdaten ermittelt werden, und zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt voll integriert die entsprechenden Belege erstellt und versandt werden, bereitet sich IBB bereits auf diese Umstellung vor, um allen Benutzern von BONSAI einen reibungslosen Übergang und rechtssicheren Betrieb zu ermöglichen.

Gerne stehen die Experten von IBB zur Verfügung, um mit Ihnen die Möglichkeiten zum Einsatz von BONSAI für das Konditionenmanagement und die Bonusabrechnung in Ihrem Haus zu besprechen.

Jörg Glaser
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